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Praxis Dr. Rainer Wöhrle

Forstenrieder Str. 4 a

82061 Neuried

Tel.: 089/89 74 50 44

Fax: 089/74 49 55 02

info@internist-neuried.de

 

Bereitschaftsarzt: 116 117

Notruf: 112

 

Fahrtauglichkeits-Beurteilung

 

In bestimmten Fällen ist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis ein ärztliches Attest oder sogar eine Begutachtung der Fahrtauglichkeit erforderlich.

So wird z.B. für die Ausstellung bzw. Verlängerung einer Fahrerlaubnis für Lastkraftwagen oder Taxis eine ärztliche Untersuchung verlangt, die wir selbstverständlich in unserer Praxis durchführen - hier reicht ein einfacher Sprechstundentermin.

Sollten Sie eine ausführliche Begutachtung nach § 65 der Fahrerlaubnis-Verordnung benötigen, sind Sie bei mir auch an der richtigen Stelle. Bitte weisen Sie bei der Terminvereinbarung auf das ausführliche Gutachten hin, damit wir entsprechend Zeit (meist 1 Stunde) einplanen können - und bringen Sie zum Begutachtungstermin alle relevanten Unterlagen wie z.B. Vorbefunde vom Augenarzt oder psychologische Beurteilungen mit!

Sämtliche Fahrerlaubnis-Begutachtungen sind keine reguläre Kassenleistung, ggf. kommt aber eine Erstattung z.B. durch den Arbeitgeber in Frage.